Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 18.09.2026

Diese AGB gelten für den Vertrag zwischen der TableTalk UG (haftungsbeschränkt) und gewerblichen Gastronomiebetrieben über die Nutzung der TableTalk-Plattform. Für Gäste gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

Diese AGB regeln die Nutzung der von der TableTalk UG (haftungsbeschränkt), Darmstadt („TableTalk“) betriebenen Software-as-a-Service-Plattform durch gewerbliche Gastronomiebetriebe („Betreiber“). Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Betreibers werden nicht Vertragsbestandteil.

Die Plattform umfasst das Inhaber-Portal (table-talk.me/owner), den Admin-Bereich je Location und die Gäste-App (app.table-talk.me) mit Community-Chat, Präsenz, Profilen, Spots, Quiz, Stories, Table League, Bestellung am Tisch, Drinks senden, Aktionen, Events, Reservierungen, Mitteilungen und Analytics — je nach gewähltem Tarif (§ 4).

Für das Verhältnis zwischen Betreiber und seinen Gästen (insbesondere Bestellungen) gelten die Bedingungen des jeweiligen Betreibers; TableTalk ist insoweit nicht Vertragspartei (§ 8).

§ 2 Nutzungsberechtigung

Zur Nutzung berechtigt sind volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die einen Gastronomiebetrieb rechtmäßig betreiben oder vertreten. Der Betreiber stellt sicher, dass nur befugte Personen Zugang zum Inhaber-Portal und zum Admin-Bereich erhalten (§ 11).

§ 3 Vertragsschluss

Der Betreiber erstellt ein Konto (E-Mail-Adresse oder Google-Anmeldung) und legt eine Location an. Der Vertrag über die Location kommt mit deren Freischaltung (Provisionierung) durch TableTalk zustande; der Betreiber erhält eine Bestätigung per E-Mail. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht; TableTalk kann Anträge ohne Angabe von Gründen ablehnen. Das Konto selbst ist kostenlos und unabhängig von der Testphase.

§ 4 Testphase, Tarife, Preise

Testphase. Die erste Location eines Kontos ist in den ersten 30 Tagen ab Freischaltung kostenfrei nutzbar (Testphase) und verfügt in dieser Zeit über den Funktionsumfang des Tarifs Premium. Die Testphase wird einmal pro Konto bzw. pro Inhaber-E-Mail-Adresse gewährt; ein erneuter Anspruch entsteht nicht durch Löschen und Neuanlegen von Konten oder Locations. Während der Testphase ist keine Zahlungsmethode erforderlich; es erfolgt keine automatische Abbuchung.

Tarife. Nach der Testphase wählt der Betreiber im Inhaber-Portal einen Tarif und hinterlegt eine Zahlungsmethode: Basic 39,00 €/Monat, Plus 89,00 €/Monat oder Premium 99,00 €/Monat, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, pro Standort. Bei jährlicher Zahlung im Voraus gilt ein Rabatt von 17 % (389,00 €, 886,00 € bzw. 986,00 € pro Jahr, zuzüglich Umsatzsteuer). Der Funktionsumfang je Tarif ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisseite: Plus umfasst zusätzlich zu Basic Online-Reservierungen, Service-Chats sowie Rollen & Rechte; Premium umfasst zusätzlich Dienstplan, Pro-Analytics und den KI-Autopiloten nach § 10a. Diese Funktionen stehen nur im jeweiligen Tarif bzw. während der Testphase zur Verfügung. Der Tarif Basic umfasst ein Team von bis zu drei, der Tarif Plus von bis zu zehn Personen. Ein Tarifwechsel (auch zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung) wird zum nächsten Abrechnungszeitraum wirksam; Funktionen des bisherigen Tarifs werden mit dem Wechsel deaktiviert.

Bestandskunden. Betreiber, die vor dem 18.09.2026 einen Premium-Tarif zum Preis von 79,00 €/Monat abgeschlossen haben, behalten diesen Preis für zwölf Monate ab diesem Datum; danach gilt der Listenpreis.

Plattformgebühr bei Online-Zahlung. Nimmt der Betreiber Online-Zahlungen am Tisch entgegen, erhebt TableTalk je Zahlung eine Plattformgebühr von 1,5 % des Zahlungsbetrags zusätzlich zu den Gebühren des Zahlungsdienstleisters (§ 5).

Ohne Tarifwahl. Wird nach Ablauf der Testphase kein Tarif mit Zahlungsmethode hinterlegt, wird die Location pausiert: Gäste können ihr nicht mehr beitreten, die Daten bleiben für die Dauer nach § 14 erhalten.

Preisänderungen werden dem Betreiber mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; er kann bis zum Wirksamwerden kündigen.

§ 5 Zahlung, Zahlungsdienstleister, Auszahlungen

Tarifgebühren werden monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. („Stripe“) abgerechnet. Bei Zahlungsverzug kann TableTalk den Zugang nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich pausieren.

Zahlungen der Gäste (Bestellungen, spendierte Drinks) werden über Stripe Connect abgewickelt. Voraussetzung ist ein vom Betreiber im Admin-Bereich verbundenes Stripe-Konto; hierfür gelten die Vertragsbedingungen von Stripe (Stripe Connected Account Agreement), die der Betreiber gegenüber Stripe akzeptiert. Zahlungen der Gäste fließen auf das Stripe-Konto des Betreibers und werden von Stripe auf dessen Bankkonto ausgezahlt. TableTalk erhebt derzeit keine Plattformgebühr oder Provision auf diese Zahlungen; die von Stripe berechneten Transaktionsgebühren trägt der Betreiber. Führt TableTalk künftig eine Plattformgebühr ein, gilt § 4 (Preisänderungen).

Der Betreiber ist für Rechnungsstellung, Steuern, Erstattungen und Rückbuchungen gegenüber seinen Gästen verantwortlich. TableTalk stellt hierfür Bestell- und Zahlungsdaten im Admin-Bereich bereit.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Betreiber kann jede Location jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats im Inhaber-Portal kündigen; bereits gezahlte Monatsgebühren werden nicht erstattet. TableTalk kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für TableTalk insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder die Nutzungsbedingungen, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen sowie bei missbräuchlicher Nutzung (z. B. Manipulation der Table League durch Scheinbestellungen) vor.

§ 7 Leistungen, Verfügbarkeit, Weiterentwicklung

TableTalk stellt die Plattform „as a service“ bereit und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsfenster, höhere Gewalt sowie Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von TableTalk (z. B. bei Stripe, Push-Diensten der Browserhersteller, Mobilfunk- oder Internetanbietern) begründen keinen Mangel. TableTalk ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und Funktionen anzupassen, soweit der Vertragszweck gewahrt bleibt.

Die Geofence-Funktion prüft beim Beitritt eines Gastes dessen Standort gegen den vom Betreiber festgelegten Radius. Sie beruht auf der Standortbestimmung des Endgeräts und ersetzt keine Zutrittskontrolle vor Ort.

§ 8 Bestellungen, Drinks, Events, Reservierungen — Vertragspartner ist der Betreiber

Bestellungen von Speisen und Getränken, spendierte Drinks, die Teilnahme an Veranstaltungen und Reservierungen kommen ausschließlich zwischen Gast und dem jeweiligen Betreiber zustande. TableTalk stellt nur die technische Vermittlung bereit und wird nicht Vertragspartner des Liefer-/Leistungsverhältnisses. Verantwortlich für Angebot, Preise, Verfügbarkeit, Allergen- und Preisangaben, Jugendschutz (insbesondere Alkoholabgabe, siehe Jugendschutz), Erfüllung, Gewährleistung, Widerruf und steuerliche Pflichten ist der Betreiber.

Der Betreiber stellt sicher, dass in der App angezeigte Speisen, Getränke und Preise zutreffen und dass Bestellungen zeitnah angenommen oder abgelehnt werden. Ein spendierter Drink wird dem Empfänger zunächst vorgeschlagen; erst mit dessen Annahme in der App entsteht die Bestellung, die der Schenkende bezahlt. Lehnt der Empfänger ab, entsteht keine Bestellung und keine Zahlung.

§ 9 Gutscheine, Table League, Aktionen

Belohnungen in der Table League (Erfolge, Gutschein-Codes), Aktionen und Rabatte legt der Betreiber selbst an; er ist Aussteller der Gutscheine und für deren Einlösung vor Ort verantwortlich. TableTalk stellt nur die Anzeige und die Code-Generierung bereit. Der Betreiber gestaltet Aktionen so, dass sie geltendem Recht (insbesondere Preisangaben-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) entsprechen.

§ 10 Nutzergenerierte Inhalte, Moderation, Sperrung

Chat-Nachrichten, Stories, Profile und sonstige von Gästen erzeugte Inhalte geben nicht die Meinung von TableTalk wieder. Für Inhalte ist der jeweils einstellende Nutzer verantwortlich; für die Moderation innerhalb seiner Location ist der Betreiber verantwortlich. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen.

TableTalk und der Betreiber sind berechtigt, Inhalte zu entfernen und Nutzer vorübergehend oder dauerhaft zu sperren bzw. auszuschließen, wenn diese gegen die Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen. Rechtswidrige Inhalte werden nach Kenntnis bzw. nach einer Meldung unverzüglich entfernt (Notice-and-Action, Art. 16 DSA).

§ 10a KI-Autopilot, Fair Use

Leistung. Im Tarif Premium kann der Betreiber je Location einen KI-Autopiloten aktivieren, der Reservierungsanfragen nach den vom Betreiber festgelegten Regeln prüft und beantwortet, Service-Fragen aus der hinterlegten Speise- und Getränkekarte beantwortet, Chatverläufe zusammenfasst, Inhalte auf Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen einstuft, Empfehlungen ableitet und Berichte versendet. Der Autopilot ist standardmäßig ausgeschaltet und wird vom Betreiber bewusst aktiviert; jede Funktion lässt sich einzeln abschalten.

Verantwortung. Der Autopilot handelt nach den Regeln des Betreibers und übergibt Anfragen außerhalb dieser Regeln sowie unklare Fälle an das Team des Betreibers. Die Ergebnisse sind maschinell erzeugt und können fehlerhaft sein; der Betreiber prüft Entscheidungen, insbesondere Sperren von Gästen, und kann sie jederzeit aufheben. Für Verträge mit Gästen (Reservierungen, Bestellungen) bleibt der Betreiber Vertragspartner (§ 8). Automatisch erzeugte Antworten sind für Gäste als „Autopilot“ gekennzeichnet.

Fair Use. Der Tarif Premium umfasst 5.000 KI-Aktionen je Location und Kalendermonat (eine Aktion ist eine bearbeitete Reservierungsanfrage, eine beantwortete Service-Frage, eine geprüfte Nachricht bzw. ein geprüftes Bild, eine Zusammenfassung, eine Empfehlung oder ein Bericht) sowie je Gast 100 KI-Aufrufe pro Stunde. Bei Erreichen eines Kontingents pausiert der Autopilot bis zum Ende des jeweiligen Zeitraums; offene Vorgänge werden an das Team übergeben. Zusatzkosten entstehen nicht. TableTalk kann den Autopiloten bei Missbrauch, Störungen oder zur Kostenkontrolle vorübergehend plattformweit aussetzen; der übrige Leistungsumfang bleibt davon unberührt.

Datenverarbeitung. Die Verarbeitung durch das Sprachmodell erfolgt bei Amazon Web Services in der Region Frankfurt (eu-central-1); Inhalte werden nicht zum Training von Modellen verwendet. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 10b Öffentliche Schnittstelle für KI-Assistenten (TableTalk-MCP-Server)

Freigabe. Der Betreiber entscheidet je Location, ob ihre öffentlichen Profildaten (Beschreibung, Merkmale, Fotos, Karte, Öffnungszeiten, Kontakt, aggregierte Bewertungen, freie Zeiten) über den öffentlichen TableTalk-MCP-Server für KI-Assistenten Dritter abrufbar sind („Für KI-Assistenten sichtbar“). Die Freigabe ist in jedem Tarif enthalten, standardmäßig aus und jederzeit widerrufbar; nach dem Widerruf sind die Daten spätestens fünf Minuten später nicht mehr abrufbar. Der Betreiber räumt TableTalk für die Dauer der Freigabe das Recht ein, diese Daten öffentlich zugänglich zu machen und Dritten die Wiedergabe unter Quellenangabe („Quelle: TableTalk“) zu gestatten.

KI-Vorschläge. Bildbeschreibungen, Merkmalsvorschläge, Kurzbeschreibungen und Speisekarten-Entwürfe, die TableTalk aus Fotos und Karten ableitet, sind Vorschläge. Sie werden erst wirksam, wenn der Betreiber sie übernimmt; der Betreiber ist für die Richtigkeit der veröffentlichten Angaben (insbesondere Preise, Allergene, Öffnungszeiten) verantwortlich. Bildanalysen sind je Tarif kontingentiert (40 / 100 / 300 Bilder je Monat); identische Bilder werden nur einmal analysiert.

Reservierungen. Reservierungsanfragen über KI-Assistenten sind Anfragen im Sinne von § 8; sie entstehen nur mit Anmeldung des Gastes bei TableTalk und werden vom Betreiber (oder seinem KI-Autopiloten) bestätigt. Zahlungen oder Bestellungen sind über die Schnittstelle nicht möglich.

Nutzung durch Dritte. Die Schnittstelle darf nur für Auskünfte an Endnutzer und Reservierungen im Namen des angemeldeten Gastes genutzt werden; Massenabfragen zum Aufbau eigener Verzeichnisse, das Umgehen von Zugriffsgrenzen und die Wiedergabe ohne Quellenangabe sind untersagt (Einzelheiten unter table-talk.me/server). TableTalk kann die Schnittstelle bei Missbrauch oder zur Kostenkontrolle vorübergehend aussetzen; die übrigen Leistungen bleiben unberührt.

§ 11 Team-Zugänge, Zugangsdaten

Der Betreiber kann Mitarbeitende mit den Rollen Inhaber, Admin und Mitarbeiter in den Admin-Bereich einladen. Er ist für Handlungen der von ihm eingeladenen Personen verantwortlich, hält Zugangsdaten geheim, entzieht ausgeschiedenen Personen den Zugang und informiert TableTalk unverzüglich über einen Missbrauch.

§ 12 Pflichten des Betreibers, Datenschutz, AVV

Der Betreiber ist für die Inhalte seiner Location und die Einhaltung der gegenüber seinen Gästen geltenden Pflichten (inkl. Datenschutz, Preisangaben, Jugendschutz) verantwortlich. Soweit TableTalk dabei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), der Bestandteil dieses Vertrags ist (siehe Datenschutzerklärung, Ziff. 8). Der Betreiber stellt seinen Gästen die erforderlichen Datenschutzinformationen zur Verfügung; TableTalk unterstützt ihn mit den Informationen in der App.

§ 13 Haftung

TableTalk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TableTalk nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die in den zwölf Monaten vor dem Schadensfall gezahlten Tarifgebühren. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. TableTalk haftet nicht für Inhalte oder Leistungen, die von Betreibern oder Gästen stammen, und nicht für entgangenen Umsatz.

§ 14 Daten bei Vertragsende

Mit Kündigung oder Löschung einer Location wird der Zugang für Gäste sofort gesperrt. Der Betreiber kann Bestell- und Analytics-Daten vor dem Ende exportieren bzw. innerhalb von 30 Tagen danach bei TableTalk anfordern. Anschließend werden die mandantenbezogenen Daten gemäß Löschkonzept gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. für Zahlungs- und Rechnungsdaten) entgegenstehen. Das Inhaber-Konto bleibt bestehen, bis der Betreiber es löscht.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz von TableTalk (Darmstadt). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen dieser AGB werden dem Betreiber mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn er nicht bis zum Wirksamwerden widerspricht; auf die Folgen wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Betreiber, kann TableTalk den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

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